Die ärztliche Aufklärung — Eine Gratwanderung zwischen juristischem Muß und ärztlichem Tun?
Die arztliche Aufklarung — mit den Worten Karl Jaspers — zeichnet sich aus durch die Verantwortung fur die Richtigkeit der Aussage und fur die Wirkung auf den Kranken [7]. Die Problematik dieses sowohl von Juristen als auch von Arzten anerkannten Anspruchs wird besonders deutlich, wenn die Krankheit selbst dem sog. „verstandigen Patienten“ als abstrakte juristische Konstruktion die innere Verarbeitung des Aufklarungsgesprachs versperrt.