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Die rechtliche Rahmenordnung für Wettbewerb

Gerhard Graf

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Unter Marktwirtschaft versteht man eine Wirtschaftsordnung, bei der als Zuteilungsverfahren fur knappe Guter in einer Volkswirtschaft freiwillige Tauschprozesse verwendet werden. Der zwischen den Personen bestehende Wettbewerb um die knappen Guter wird nicht mit den Mitteln des Kampfes oder der Rationierung gelost, sondern durch Tauschangebote, d.h. dadurch, das die Wettbewerber fur die von ihnen angestrebten Guter ihrerseits andere knappe Guter aufgeben mussen. Damit ist ein Markt gegeben, der sich durch alle Gesellschaften und in allen historischen Epochen immer wieder in Form zumindest einer spontanen Ordnung entwickelt hat. Solche spontanen Markte stehen aber immer in der Gefahr, durch andere Ordnungs- und Zuteilungsprinzipien fur Guter bedroht zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Markt zu Losungen fuhrt, die aus Sicht einzelner nachteilig sind, was jederzeit eintreten kann, da ein Markt als gesellschaftlicher Prozes nie fur jeden einzelnen Beteiligten nur vorteilhafte Ergebnisse bringen wird. Es liegt dann immer wieder nahe, auf Mechanismen des Kampfes oder der Rationierung auszuweichen, um aus Sicht der im Marktprozes eher Benachteiligten ein eher akzeptables Verteilungsergebnis zu erzielen.

https://doi.org/10.1007/978-3-662-11923-5_4