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Die bilanzielle Behandlung der verschiedenen Abtretungsformen

Christoph Klein

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Basierend auf den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen der bilanziellen Abbildung von Pensionszusagen (Kapitel 4) soll im Folgenden die bilanzielle Behandlung der verschiedenen Abtretungsformen dargestellt werden. Zu beachten ist hierbei stets, dass eine einmal gebildete Ruckstellung nach § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB erst aufgelost werden darf, wenn und soweit der Grund fur ihre Bildung entfallen ist.

https://doi.org/10.1007/978-3-658-14239-1_5