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RESEARCH PRODUCT

Die Umsetzung des Präventionsgesetzes auf Länderebene: Eine Analyse der Landesrahmenvereinbarungen

Katharina BöhmDorothea Klinnert

subject

Gynecologymedicine.medical_specialtyPolitical sciencePublic Health Environmental and Occupational HealthmedicineDisease prevention

description

Zusammenfassung Hintergrund 2015 wurde in Deutschland erstmals ein Präventionsgesetz verabschiedet. Zur Umsetzung auf Länderebene werden Landesrahmenvereinbarungen (LRVen) zwischen den Sozialversicherungsträgern und den zuständigen Landesministerien getroffen. Ziel der Arbeit Der Beitrag gibt einen Überblick über die 15 bislang abgeschlossenen LRVen und arbeitet Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Ländern heraus. Methode Die LRVen wurden einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen. Hierfür wurden zunächst für jeden Paragraphen Abweichungen von der von den Sozialversicherungsträgern auf Bundesebene konsentierten Mustervorlage festgestellt. In einem zweiten Schritt wurden die Abweichungen einander paragraphenweise gegenübergestellt und Unterkategorien gebildet. Anschließend wurden die Inhalte der Kategorien entsprechend ihrer Merkmalsausprägungen kodiert. Für diesen Beitrag wurden 4 Kategorien ausgewählt: Ziele und Handlungsfelder, Gremien und Regelungsstrukturen, Vorgaben zur Kooperation, sowie Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren. Ergebnisse In einigen LRVen werden über die Ziele der Bundesrahmenempfehlungen hinaus ergänzend landesspezifische Ziele formuliert. Ein Zieleplanungsprozess findet teils innerhalb der LRV-Gremien, teils in breiter angelegten Prozessen statt. Mit 2 Ausnahmen schaffen die LRVen in allen Ländern neue Regelungsstrukturen, welche sich jedoch in ihrer Interaktionsorientierung unterscheiden: in 4 Ländern sind dialogorientierte, in 3 Ländern abstimmungsorientierte und in 7 Ländern entscheidungsorientierte Gremien bzw. Foren in der LRV verankert. Die Vorgaben zur Koordinierung sind in den meisten LRVen weitgehend unverbindlich. Auch die Zusammenarbeit mit dem ÖGD und weiteren relevanten Akteuren wird zumeist nicht oder nur unverbindlich geregelt. Schlussfolgerungen Die meisten LRVen sind sehr allgemein und wenig verbindlich formuliert; sie definieren lediglich den Rahmen, den es nun auszufüllen gilt. Eine Evaluation der Umsetzung wird daher erst in ein paar Jahren möglich sein.

https://doi.org/10.1055/a-0638-8172