Zur forensischen Beweisführung bei einer Silikonembolie durch Kombination histologischer und toxikologischer Untersuchungsmethoden
Am Beispiel eines Falles aus dem Obduktionsgut des rechtsmedizinischen Institutes Frankfurt werden diagnostische Moglichkeiten zum Nachweis einer Silikonembolie aufgezeigt. Es handelt sich um den Fall einer 21 Jahre alten Frau, die nach kosmetischen Injektionen von flussigem Silikon verstarb. Die histologischen Befunde (lichtoptisch leere Hohlraume im Weichteilgewebe des Gesases mit umgebender Zellreaktion, leere dilatierte Blutgefase in den Lungen sowie leere Blutgefase in den Glomerula der Nieren) und die Resultate der toxikologischen Untersuchungen (NMR-spektroskopischer und massenspektrometrischer Nachweis von Silikon im Nieren- und Lungengewebe) erlaubten es, in ihrer Kombination eine …