Zwei-Ebenen-Spiele und die Asylrechtsreform von 1993
Im Jahr 1993 änderten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das Grundgesetz (GG) und führten unter anderem eine sehr restriktive Version des Konzeptes der „sicheren Dritt- bzw. Herkunftsstaaten" ein. Dadurch wurde das in Artikel 16 (2) II garantierte Recht auf Asyl (Politisch Verfolgte genießen Asylrecht) beschränkt. Dieser Verfassungsänderung ging ein jahrelanger Streit zwischen den Parteien und zwischen Bund und Ländern voraus. Auf der einen Seite sprachen sich die von den zunehmenden Flüchtlingszahlen besonders belasteten Bundesländer seit den 1980er Jahren für eine Beschränkung des verfassungsmäßigen Asylrechts aus. Die Länder fanden Unterstützung für diese Forderung beim Bundesinnen…