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RESEARCH PRODUCT
Verfahrenswechsel in der operativen Knochenbruchbehandlung der oberen Extremität, geplant und erzwungen
Pol Maria RommensJochen Blumsubject
Public Health Environmental and Occupational HealthEmergency Medicinedescription
Prinzipiell werden in der operativen Knochenbruchbehandlung der oberen Extremitat definitive Verfahren angestrebt. Als ¶geplant ist der Verfahrenswechsel bei zweit- und drittgradig offenen Frakturen, insbesondere am Unterarm, akzeptiert, um nach Beherrschung der Weichteilsituation zum definitiven Verfahren, meist Plattenosteosynthese oder Marknagelung, zu wechseln. Am Oberarm kann die Indikation zum definitiven Verfahren insbesondere durch Titanmarknagel auch bei offenen Frakturen weiter gestellt werden, der Fixateur externe tritt mehr in den Hintergrund. Infekte nach Osteosynthesen, aber auch Knochenheilungsstorungen, erzwingen in der Regel den Verfahrenswechsel auch an der oberen Extremitat. Die Wahl des 2. oder gar 3. Verfahrens muss individuell von der Fraktur- und Weichteilsituation, aber auch von der Situation des Patienten abhangig entschieden werden. Aussagefahige klinische Studien mit ausreichend grosen Fallzahlen liegen bisher kaum vor.
year | journal | country | edition | language |
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2000-10-04 | Trauma und Berufskrankheit |