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RESEARCH PRODUCT
Rechtsformen der Verkehrsbetriebe
Helmut Diederichsubject
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Grundsatzlich zwingen die von Verkehrsbetrieben am Markt angebotenen Leistungen nicht dazu, bestimmte Rechtsformen zu wahlen. Vielmehr steht den Verkehrsbetrieben die Gesamtheit der Rechtsformen offen, sofern diese nicht wie etwa diejenige der bergrechtlichen Gewerkschaft nur fur wirtschaftliche Betatigung in streng abgegrenzten Wirtschaftszweigen auserhalb des Verkehrs entwickelt worden sind. Wie die Betriebe anderer Wirtschaftszweige sind sie gehalten, unter Beachtung der einschlagigen Gesichtspunkte unter diesen auszuwahlen1). Insoweit erubrigt sich ein Eingehen auf die Rechtsformen.
year | journal | country | edition | language |
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1977-01-01 |