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RESEARCH PRODUCT
Die echten Streitsachen
Justizrat Professor Dr. Johannes Bärmannsubject
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Allgemeines. a) Die 6. DVO zum Ehegesetz, die Verordnung uber die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats nach der Scheidung (HausratsVO vom 21. 10. 44, RGBl. I, 256), stellt eine ausgesprochene Notstandsmasnahme dar in Zeiten der strengen Wohnungswirtschaft und des Mangels an Hausrat. Sie ist jedoch auch weiter gultig. Dem Richter wurde eine weitgehend seinem Ermessen uberlassene rechtsgestaltende Tatigkeit ubertragen, fur die nur das Verfahren der fG in Betracht kam (§ 13 I HausratsVO).
year | journal | country | edition | language |
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1968-01-01 |