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Gestaltung anreizkompatibler Entlohnungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat im Fall bekannter Zeitpräferenzen

Julia Ortner

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Im vorangegangenen Kapitel wurde hergeleitet, wie die Entlohnungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat unter der Annahme bekannter Praferenzen gestaltet werden mussen, um Einmutigkeit zwischen dem Anteilseigner, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand herzustellen. Dabei wurden die Informationen uber die Praferenzen im Rahmen der Gestaltung der Entlohnungssysteme – konkret der Grenzentlohnung –genutzt, um einen Ausgleich divergierender Praferenzen zu schaffen.

https://doi.org/10.1007/978-3-658-16311-2_6