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Das gemeindliche Kapitalvermögen

Karl M. Hettlage

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Wie in jeder Einzelwirtschaft entsteht auch bei den offentlichen Korperschaften notwendig immer ein gewisses Geldvermogen (Kassenbestand) und in der Regel auch ein Kapitalvermogen in verschiedenen Formen. Dieses Kapitalvermogen kann in unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) und in beweglichen Sachen und Rechten bestehen, namlich in verbrieften oder nicht verbrieften Forderungen (Guthaben, Wertpapiere, Zahlungs- und Leistungsanspruche). Bei einem privaten Wirtschaftsbetrieb ist das Kapitalvermogen ein notwendiger Bestandteil des Umlaufvermogens, der zur Erfullung des Wirtschaftszwecks nicht entbehrt werden kann und den nicht nur zu erhalten, sondern — mit dem Anlagevermogen — zu vermehren, das Ziel der Unternehmensfuhrung ist.

https://doi.org/10.1007/978-3-642-86963-1_6