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RESEARCH PRODUCT
Einführung und Grundlagen
Justizrat Professor Dr. Johannes Bärmannsubject
description
Eine geschlossene Darstellung der Geschichte der sogenannten fG fehlt ebenso wie eine wissenschaftliche Behandlung der besonderen Verfahren der fG. Dies hangt wohl in erster Linie damit zusammen, das es sowohl in der mittelalterlichen wie in der neueren Rechtsentwicklung ein solches wissenschaftliches, begrifflich isoliertes Gebilde der fG nicht eigentlich gab. Was wir heute — und was offenbar auch das romische Recht — unter dem Begriff der fG — verfahrensrechtlich gesehen — zusammenfassen, umschliest eine Summe von Einzelmaterien. Diese haben eine ursprunglich die intimsten Spharen des Gemeinschaftsdaseins umfassende Bedeutung. Sie betreffen das Leben in der Familie, das vermogensrechtliche Fortleben nach dem Tode, die Beziehung der Eltern zu den Kindern, die Begrundung solcher Kindschaftsverhaltnisse und — auch im Mittelalter und in der Neuzeit wissenschaftlich ergiebiger behandelt — die Formerfordernisse der Obligation, also das Urkundswesen.
year | journal | country | edition | language |
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1968-01-01 |