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Deckung der Verfahrenskosten und Ausschluss von der Restschuldbefreiung

Carsten Homann

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Blickt man auf die in Uberschrift und Einleitung beschriebene Verbindung von Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung, so ist man sicherlich verwundert. Wie konnte eine Verbraucherentschuldung installiert werden, ohne die Deckung der Verfahrenskosten sicherzustellen, die rechtspraktisch eine conditio sine qua non darstellt?

https://doi.org/10.1007/978-3-658-02553-3_5