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Carsten Homann

Krise und Schulden – Eine (rechtliche) Begriffsklärung

Mit Artikel 20 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland hat sich die juristische Methodik des Rechtspositivismus im deutschen Recht niedergeschlagen. Die Vorschrift lautet: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmasige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Recht und Gesetz gebunden.“ Nach dem Rechtspositivismus hat sich die juristische Tatigkeit allein auf die Anwendung von aus dem Gesetzestext direkt entnommenen Fallregulierungen zu fokussieren; mit der schriftlichen Fixierung in Gesetzen soll das gesprochene Recht antizipatorisch und eindeutig festgelegt werden. Die Anwendung dieser positiven Rechtsregeln erfolgt durch die sog. Subsum…

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Finanzierungsproblematik von Kontrazeptiva bei Frauen in Armut

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Fehlinformationen zu Zuzahlungen bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen am Beispiel der Zahnvorsorge – Aspekte der Bewältigung ungleicher Gesundheitschancen bei Armut und Schulden

Zur Bewaltigung von Schulden, insbesondere von uberschuldung, sind physische und psychische Gesundheit wichtige Faktoren. Das Abtragen von Schulden oder auch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit moglicher Restschuldbefreiung gelingt am besten bei voller Handlungskapazitat. Die wichtige Ressource Gesundheit ist jedoch nicht gleich verteilt.

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Überschuldung aufgrund unwirtschaftlicher Haushaltsführung – gleichzeitig ein Anlass zur Versagung der Restschuldbefreiung?

Der Sachverhalt der unwirtschaftlichen Haushaltsfuhrung wird als einer der Auslosegrunde fur eine Uberschuldung privater Personen gefuhrt. In der Uberschuldungsstatistik 2012 des Statistischen Bundesamtes belegt er mit 11,6 % den vierten Rang. Kommt es zur Insolvenz, kann die Durchfuhrung eines Restschuldbefreiungsverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO) geboten sein. Diese bietet nicht immer das gewunschte Ergebnis. Auch das Insolvenzrecht kennt, wie die Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr.

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Teilhabe am Zahlungsverkehr durch Giro- und Pfändungsschutzkonto

Gesellschaftliche Teilhabe setzt nicht zuletzt auch die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr voraus. Die Debatte um das Recht auf ein Girokonto wird in Deutschland schon seit vielen Jahren gefuhrt, bislang mit keinem dauerhaften Erfolg fur die Vertreter eines solchen Rechts. Unversohnlich stehen sich die Kreditwirtschaft auf der einen Seite, Verbraucherschutzer, Schuldnerberater und weitere Befurworter auf der anderen Seite gegenuber. An die letztgenannte Auffassung scheint sich in der letzten Zeit auch zunehmend die Rechtspolitik anzunahern. So wurde ein neues Kapitel in dieser Debatte mit der Einfuhrung des Pfandungsschutzkontos begonnen: Am 01.07.2010 traten die entsprechenden Regel…

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Deckung der Verfahrenskosten und Ausschluss von der Restschuldbefreiung

Blickt man auf die in Uberschrift und Einleitung beschriebene Verbindung von Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung, so ist man sicherlich verwundert. Wie konnte eine Verbraucherentschuldung installiert werden, ohne die Deckung der Verfahrenskosten sicherzustellen, die rechtspraktisch eine conditio sine qua non darstellt?

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