Komplikationen nach Zelltherapie
Nach wie vor durfen tierische Frischzellpraparationen zur sog. Zellulartherapie verabreicht werden unter der Vorstellung einer allgemeinen Vitalisierung und Roborierung des Organismus, insbesondere des Immunsystems. Die Verwendung von Trockenzelltherapeutica hat das Bundesgesundheitsamt bereits 1987 vorlaufig verboten, nicht ohne darauf hinzuweisen, das auch gegen die sog. Frischzelltherapie schwerwiegende Bedenken bestunden, das ein generelles Verbot auch dieser Behandlungsweise jedoch nicht in seiner Kompetenz lage. Wiederholt waren z.T. lebensbedrohliche und auch todliche Komplikationen im Verlauf dieser Therapie beobachtet und beschrieben worden. Den bereits publizierten Beobachtungen w…