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RESEARCH PRODUCT

Tod in der Badewanne

T. RiepertC. Rittner

subject

Emergency Medicine

description

Beim Auffinden einer leblosen Person in der Badewanne ist der Notarzt zur Hilfeleistung verpflichtet. Beim Vorliegen sicherer Todeszeichen ist die Todesart in der Regel „ungeklart” oder „nicht-naturlich”. Der Arzt mus in diesen Fallen unverzuglich die Polizei benachrichtigen und dafur Sorge tragen, das am Leichnam sowie am Fundort keine Veranderungen vorgenommen werden. Der Notarzt stellt durch fruhzeitige Einschaltung der Polizei und sorgfaltige Untersuchung des Verstorbenen die Weichen fur eine Klarung des Falles. Hellrote Totenflecke als Hinweis auf eine CO-Intoxikation durfen auf keinen Fall ubersehen werden. Bei Elektrogeraten im Badewasser besteht die Moglichkeit der Selbstgefahrdung. Die Analyse von 49 Fallen des Mainzer Obduktionsgutes ergab ein auserst heterogenes Bild. Zahlreiche Todesursachen sind differentialdiagnostisch in Betracht zu ziehen. Naturliche Todesfalle finden sich etwa ebenso haufig wie Unfalle, fahrlassige sowie vorsatzliche Totungsdelikte und Suizide. Die Untersuchung eines Toten aus der Badewanne ist eine der schwierigsten rechtsmedizinischen Aufgaben uberhaupt. Zur Klarung ist in aller Regel eine Obduktion unerlaslich. Eine abschliesende Wertung kann meist erst nach Durchfuhrung zusatzlicher Untersuchungen (Alkohol, Toxikologie, Histologie, Kriminaltechnik) und genauer Analyse der Auffindesituation erfolgen.

https://doi.org/10.1007/s100490050181