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RESEARCH PRODUCT
Die Ausgestaltung des Verfahrens
Justizrat Professor Dr. Johannes Bärmannsubject
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Jedes Verfahren bedarf bestimmter Verfahrensregeln, die sicherstellen, das der Verfahrensablauf rechtsstaatlichen Anforderungen genugt, die insbesondere garantieren, das materiell gleichliegende Falle auch formell gleich behandelt werden (Willkurverbot!). Im Gegensatz zur ZPO hat das FGG fur den Verfahrensablauf nur einige Grundzuge festgelegt. Sie allein reichen nicht aus, um innerhalb der vielfaltigen Verfahrenstypen der fG und angesichts der weitreichenden materiellen Entscheidungsfreiheit des fGRichters einen gleichmasigen, rechtsstaatlich gesicherten Ablauf von sachlich gleichliegenden Fallen zu garantieren. Neuere Spezialgesetze, wie etwa das LwVG, sind zwar bemuht, fur einzelne Verfahrensbereiche durch eingehende Vorschriften einen gleichgeordneten Ablauf zu sichern. Doch insgesamt besteht hier fur Wissenschaft und Rspr. die noch langst nicht geloste Aufgabe, eine Verfahrensordnung fur die fG herauszuarbeiten, die soweit wie notig die Vielfalt der Verfahrenstypen berucksichtigt, soweit aber wie moglich einheitliche Verfahrensregeln aufweist und insgesamt ein festes Gerippe fur den Verfahrensablauf bietet, das zwischen Zweckmasigkeit und Rechtsstaatlichkeit im gleichen Mase ausbalanciert ist (s. auch Bericht der Reformkommission, aaO, insb. S. 368 ff.; Baur, § 16 I). Diese Aufgabe last sich nicht einfach durch analoge Anwendung von Vorschriften anderer Verfahrensordnungen, also entweder der ZPO oder der VwGO, losen; vielmehr mus von den allgemeinen Rechtsgrundsatzen ausgegangen werden, die fur die Verfahrensgestaltung uberhaupt in Frage kommen.
year | journal | country | edition | language |
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1968-01-01 |