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Betriebliches Umweltmanagement im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und unternehmerischer Praxis

Klaus Bellmann

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Unternehmen in Deutschland (ahnlich auch in Osterreich und in der Schweiz) sind in der Gestaltung ihres umweltpolitischen Handlungsraums keineswegs autark. Nationale und supranationale Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und rechtlich ubernommene technische Normen und Regelwerke aber auch politische Parteien, Burgerinitiativen, Lobbies und anderen Interessengruppen nehmen direkt oder indirekt nachhaltig Einflus auf unternehmerische Entscheidungen. Ein hohes Ausmas an Fremdsteuerung durch ein fein ziseliertes Ordnungsrecht in Verbindung mit Umwelthaftungsrecht, Umweltstrafrecht und Forderungen von Anspruchsgruppen begrenzt oder verhindert die potentielle Selbststeuerung aus Selbstverpflichtung und in Eigenverantwortung.

https://doi.org/10.1007/978-3-663-08283-5_1