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RESEARCH PRODUCT
Definition von „angemessener“ Verfahrensdauer
Kai-a. Ottosubject
description
Um einen eingetretenen oder herbeigefuhrten rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, benotigen die von der Rechtsordnung berufenen staatlichen Organe Zeit. Der Umstand, das dieser Vorgang eine gewisse Dauer beansprucht, ergibt sich aus der Natur des Prozesses1. Der Zeitraum, in dem die staatlichen Behorden uber die Wiederherstellung des Rechts einen entscheidenden Einflus ausuben, kann im weiten Sinne als Verfahrensdauer bezeichnet werden.
year | journal | country | edition | language |
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1995-01-01 |