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RESEARCH PRODUCT

Einsatz, Technik, Taktik, Recht

Roman BöhmerThomas SchneiderB. Wolcke

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In Deutschland zahlt der Rettungsdienst (RD) zu den Obliegenheiten der Bundeslander. Er ist in den einzelnen Landern durch die Landesrettungsdienstgesetze und weitere regionale und lokale Vorschriften geregelt, sodass sich der Notarzt uber die vor Ort gultigen Regelungen informieren muss (z. B. Mindestqualifikation der nichtarztlichen RDMitarbeiter, Vorgehen bei Todesfeststellung, Alarmierungskriterien fur den LNA, Verhalten bei MANV). Innerhalb der Landergrenzen wurden RD-Bereiche festgelegt, deren Landkreise und kreisfreie Stadte den Rettungszweckverband bilden. Dieser ist i. d. R. kommunalen Behorden zugeordnet. Von diesen wird die Aufgabe des RD auf gemeinnutzige Hilfsorganisationen, Feuerwehren u. a. ubertragen oder (seltener) selbst durchgefuhrt. Die Koordination und taktische Dokumentation der Einsatze in einem RD-Bereich ist Aufgabe der Rettungsleitstelle (Notrufannahme, Einsatzpriorisierung, Auswahl und Entsendung geeigneter Rettungsmittel, Kontakt mit Krankenhausern zwecks Bettennachweis, Zusammenarbeit mit Nachbarleitstellen sowie Leitstellen von Polizei und Feuerwehr, sofern Letztere nicht integriert ist).

https://doi.org/10.1007/978-3-642-01051-4_1